Hinweisgeberschutz
Sicher und geschützt: Mit unserem Meldesystem
erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und können Hinweise
positiv für Ihr Unternehmen nutzen.


Hinweisgeberschutzgesetz: Compliance und Sicherheit für Ihr Unternehmen
Am 2. Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz insbesondere von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.
Für Unternehmen, die als Beschäftigungsgeber 50 Personen oder mehr beschäftigen, sieht das Gesetz grundsätzlich eine Verpflichtung zur Einrichtung einer sog. internen Meldestelle vor. Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung gilt dies für alle in § 12 Abs. 1 S. 2 HinSchG bezeichneten Organisationseinheiten.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung stellen wir unseren Kunden unser Hinweisgeber-Meldesystem zur Verfügung. Über diesen geschützten Kanal können Hinweisgeber Informationen über Verstöße im Sinne des HinSchG in ihrem Unternehmen melden.
Diese Hinweise werden von uns entgegengenommen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet.
Möchten Sie sich über unser Angebot informieren? Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail an a.stratmann@erfolgsplus.de.
FAQs
Unser Hinweisgeber-Meldesystem bietet eine sichere und gesetzeskonforme Lösung für Unternehmen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Über diesen geschützten Kanal können Verstöße gemeldet und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.
Möchten Sie mehr über unser Hinweisgeber-Meldesystem erfahren? Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um unser Angebot.
Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden sind seit dem 02.07.23 verpflichtet, ein Hinweisgeber- bzw. Whistleblowing-System einzurichten. Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten sind seit dem 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen im öffentlichen Sektor, bzw. Kommunen und Städte mit über 10 Tausend Einwohnern gilt die Verpflichtung seit Juni 2023.